Telefax ist nicht mehr DSGVO konform
Oldenburg, 17.05.2021. Fortschritt in der Technologie kann manchmal ungewollte Folgeeffekte haben. Dies stellt die Bremer Datenschutzbeauftragte fest und erklärt das Fax zum unsicheren Kommunikationsweg.
Während im analogen Telefonnetz exklusive Leitungen für die Übertragung eines Faxes genutzt wurden, wird im digitalen Netz das Internetprotokoll verwendet. Damit ist ein Zugriff Dritter nicht ausgeschlossen.
Zudem nutzen viele Unternehmen keine physischen Faxgeräte mehr, sondern Gateways, welche eingehende Faxe automatisiert in E-Mails wandeln. Diese werden dann unverschlüsselt an Postfächer der Mitarbeiter weitergeleitet. Erneut ist ein Zugriff Dritter nicht ausgeschlossen.
So ist es nicht verwunderlich, dass jetzt die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, feststellt, dass eine Nutzung von Fax-Diensten für den Versand besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der DSGVO unzulässig ist. Sie zielt damit auf die gängige Praxis vieler Gesundheitsbehörden, das Fax für die Meldung von Corona-Infizierten an das Robert-Koch-Institut zu nutzen.
Als Lösung empfiehlt die Datenschutzbeauftragte Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mails.