Bald mehr Rechtssicherheit für deutsche Hotspots?
Laut EU-Gutachter ist Störerhaftung für öffentliche Hotspots unzulässig.
Durch die sog. Störerhaftung müssen Betreiber öffentlicher WLAN-Netze zivilrechtlich für Verstöße von Nutzern haften. Das gilt aber nur in Deutschland und ist Grund, warum unser Land in der Nutzung des mobilen Internet weit abgeschlagen ist. In anderen Ländern ist es die Regel, dass man sich im Hotel, in Cafes und Restaurants, auf wichtigen öffentlichen Plätzen und im Nahverkehr kostenfrei und unreglementiert im Internet bewegen kann
Das Fehlen öffentlicher WLAN-Netze ist nicht nur frustierend für Touristen. Auch Einheimische könnten Ihre Handytarife schonen und müssten für Ihren nächsten Einkauf, Ihre nächste Buchung oder Serviceanfrage nicht mehr warten, bis Sie zuhause sind. Angesichts des aktuellen eCommerce-Credos „Mobile First“ eine fatale Ausbremsung des Online-Handels in Deutschland.
Nun ist der EU-Gutachter und Generalanwalt Marciej Szpunar auf Konfrontationskurs mit der bisherigen Rechtsprechung deutscher Gerichte gegangen. Er schlägt vor, private Betreiber von ungesicherten WLAN-Netzen nicht für Rechtsverletzungen von Dritten haftbar zu machen. Vielmehr sollten ihre Rechte durch das bisher nur klassischen Internetanbietern zustehende Providerprivileg ausgeweitet werden. Da der Gerichtshof in der Regel den Vorschlägen seiner Gutachter folgt, besteht nun berechtigte Hoffnung auf ein Ende der deutschen WLAN-Bremse.
- Weiterführende Links:
- Die ausgeloggte Nation , EU-Gutachter: Störerhaftung ist nicht zulässig , InfoCuria - Rechtsprechung des Gerichtshofs